Darf ich als Papa nach der Geburt direkt einen Monat frei nehmen?

Rechtsgebiet (Jurisdiktion): Österreich • Rechtsgebiet (Fachgebiet): Arbeitsrecht • Verantwortlicher Redakteur: Cong Ho• Veröffentlicht 27. Oktober 2026

Kurzfassung

Ja, Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine einmonatige Freistellung direkt nach der Geburt. Ihr Job ist während dieser Zeit durch einen besonderen Kündigungsschutz geschützt.

Die Situation

Servus, ich bin in Wien und meine Freundin ist aktuell schwanger. Wir erwarten unser erstes Kind für Ende Mai. Ich arbeite in einer Firma und habe mich schon ein bisserl erkundigt, aber ich bin mir unsicher wegen der genauen Regeln. Mein Plan wäre, dass ich direkt nach der Geburt, also ab dem Tag nach der Entbindung, für einen ganzen Monat zu Hause bleibe, um bei ihr und dem Baby zu helfen, während sie sich erholt. Ich habe meinen Chef schon mal ganz vorsichtig darauf angesprochen, aber er meinte nur, dass das 'schon irgendwie gehen muss'. Jetzt frage ich mich, ob ich diesen Monat wirklich gesetzlich anspruchsvoll bekommen kann, ohne dass mir jemand mit einer Kündigung kommt. Ich weiß auch nicht genau, wann ich das offiziell melden muss, damit alles rechtens ist. Muss ich das schon Monate vorher schriftlich einreichen oder reicht es, wenn das Baby da ist? Und wie sieht es aus, wenn es eine Frühgeburt gibt und wir den Termin nicht genau wissen? Ich will einfach sichergehen, dass ich meinen Job nicht riskiere, wenn ich die Zeit für meine Familie brauche.

Ausführliche Analyse

Ja, Sie können diesen Monat als Vater rechtlich einfordern. Das Gesetz sieht vor, dass Ihnen eine Freistellung "in der Dauer von einem Monat zu gewähren"[1] ist, sofern Sie mit dem Kind im gleichen Haushalt leben. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen diesen Monat freigeben muss, wenn Sie dies verlangen.

Was Ihren Job angeht, können Sie unbesorgt sein. Das Gesetz besagt: "Der Arbeitnehmer, der die Freistellung nach Abs. 1 in Anspruch nimmt, darf weder gekündigt noch entlassen werden"[1]. Dieser Kündigungsschutz ist also gesetzlich verankert, damit Sie Ihre Familie unterstützen können, ohne Ihre berufliche Existenz zu riskieren.

Damit alles rechtlich korrekt abläuft, müssen Sie bestimmte Fristen beachten. Da Sie das Kind Ende Mai erwarten, müssen Sie Ihrem Chef spätestens drei Monate vor dem errechneten Termin Bescheid geben. Das Gesetz verlangt, dass Sie "spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin seinem Arbeitgeber unter Bekanntgabe des Geburtstermins den voraussichtlichen Beginn der Freistellung anzukündigen"[1]. Das ist die sogenannte Vorankündigung.

Falls es zu einer Frühgeburt kommt und Sie den Termin nicht genau vorher wissen können, ist das kein Problem für Ihren Anspruch. In diesem Fall müssen Sie die Geburt "unverzüglich" melden und den genauen Startzeitpunkt Ihrer Freistellung "spätestens eine Woche nach der Geburt"[1] bekannt geben.

Bitte beachten Sie, dass diese einmonatige Freistellung etwas anderes ist als die eigentliche „Karenz“ (eine längere Auszeit ohne Gehalt). Die Freistellung ist eine kurzfristige, bezahlte oder unbezahlte Freistellung direkt nach der Geburt, um die Erholung der Mutter zu unterstützen.

Gesetzliche Fundstellen

Rechtsquelle: Väter-Karenzgesetz § Väter-Karenzgesetz § 1a — § 1a
"dem Arbeitnehmer auf sein Verlangen für den Zeitraum von der Geburt seines Kindes bis zum Ablauf des Beschäftigungsverbotes der Mutter nach der Geburt des Kindes (...) Freistellung in der Dauer von einem Monat zu gewähren, wenn er mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt."
Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Väter-Karenzgesetz § Väter-Karenzgesetz § 1a — § 1a
"Der Arbeitnehmer, der die Freistellung nach Abs. 1 in Anspruch nimmt, darf weder gekündigt noch entlassen werden."
Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Väter-Karenzgesetz § Väter-Karenzgesetz § 1a — § 1a
"hat er spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin seinem Arbeitgeber unter Bekanntgabe des Geburtstermins den voraussichtlichen Beginn der Freistellung anzukündigen"
Amtlichen Gesetzestext ansehen →

Wichtiger rechtlicher Hinweis

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Die Informationen auf LawAsked stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis. Wenn Sie rechtliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt in Ihrem Rechtsgebiet.

Sie haben eine ähnliche Situation?

Fragen Sie die App „AI Lawyer“ zu Ihrem konkreten Fall.

Verwandte Fragen