Darf mein Arbeitgeber mich aus der Wohnung werfen, wenn mein Partner gestorben ist?
Kurzfassung
Es kommt darauf an, ob Sie einen eigenen Haushalt geführt haben, aber Sie haben unter Umständen Anspruch auf eine Fristverlängerung. Wenn Sie mit Ihrem Partner einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, müssen Sie die Wohnung innerhalb eines Monats räumen, können aber bei drohender Obdachlosigkeit beim Gericht mehr Zeit beantragen.
Die Situation
Ich schreibe das hier, weil ich gerade in einer total verzweifelten Situation in Wien bin. Mein Partner war bei seiner Firma angestellt und wir haben gemeinsam in der Dienstwohnung gelebt, die ihm über den Arbeitsvertrag zur Verfügung gestellt wurde. Leider ist er vor genau zehn Tagen ganz plötzlich verstorben. Jetzt hat uns die Firma angerufen und gesagt, dass wir die Wohnung so schnell wie möglich räumen müssen, weil dort schon der Nachfolger für seinen Job einziehen soll. Die wollen, dass wir innerhalb von zwei Wochen komplett weg sind. Ich habe schon versucht, mit der Personalabteilung zu reden und erklärt, dass ich mit meinen zwei kleinen Kindern absolut keine andere Bleibe habe und sofort obdachlos wäre, wenn wir so schnell ausziehen müssen. Ich habe auch um mehr Zeit gebeten, aber die Firma bleibt stur und sagt, dass das wegen des neuen Mitarbeiters gar nicht geht. Ich weiß jetzt echt nicht mehr weiter. Muss ich wirklich so schnell ausziehen oder habe ich irgendwie eine Chance, dass ich mehr Zeit bekomme, um eine neue Wohnung zu finden? Was kann ich tun, damit wir nicht auf der Straße landen?
Ausführliche Analyse
In Ihrer Situation ist das Angestelltengesetz entscheidend. Die Frist, innerhalb derer Sie ausziehen müssen, hängt davon ab, ob Ihr verstorbener Partner einen eigenen Haushalt geführt hat. Das bedeutet, dass er mit Ihnen und Ihren Kindern eine Lebensgemeinschaft gebildet hat, die unabhängig von seinem Elternhaus oder anderen Verwandten war.
Das Gesetz besagt: "Stirbt ein Angestellter, dem vom Dienstgeber auf Grund des Dienstvertrages Wohnräume überlassen werden, so ist die Wohnung, wenn der Angestellte einen eigenen Haushalt führte, binnen einem Monat, sonst binnen vierzehn Tagen nach dessen Tode zu räumen"[1]. Wenn Sie also mit ihm zusammengelebt haben, haben Sie grundsätzlich einen Monat Zeit ab dem Todestag, nicht nur zwei Wochen.
Da Sie angeben, dass Sie mit Ihren zwei kleinen Kindern ohne die Wohnung obdachlos wären, gibt es eine wichtige Schutzmöglichkeit. Das Gesetz erlaubt eine Verlängerung, wenn "die Angehörigen des verstorbenen Angestellten, die mit ihm im gemeinsamen Haushalte gelebt haben, durch die Räumung... die Gefahr der Obdachlosigkeit ausgesetzt"[1] sind. In diesem Fall kann das zuständige Bezirksgericht eine Verlängerung der Räumungsfrist um höchstens zwei Monate bewilligen. Unter besonderen Umständen kann diese Frist sogar um einen weiteren Monat verlängert werden[1].
Es gibt jedoch eine Einschränkung: Der Arbeitgeber darf die "sofortige Räumung eines Teiles der Wohnung verlangen, soweit dies zur Unterbringung des Nachfolgers und seiner Einrichtung erforderlich ist"[1]. Das bedeutet, dass die Firma eventuell Teile der Wohnung beanspruchen kann, um den neuen Mitarbeiter unterzubringen, aber das entbindet sie nicht von der Pflicht, Ihnen die oben genannten Fristen einzuräumen.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu diesen Bestimmungen auch lokale Verordnungen oder spezifische Details in Ihrem Miet- oder Dienstvertrag relevant sein können.
Gesetzliche Fundstellen
Rechtsquelle: Angestelltengesetz § Angestelltengesetz Art. 1 § 24 — Tod des Angestellten.
"Stirbt ein Angestellter, dem vom Dienstgeber auf Grund des Dienstvertrages Wohnräume überlassen werden, so ist die Wohnung, wenn der Angestellte einen eigenen Haushalt führte, binnen einem Monat, sonst binnen vierzehn Tagen nach dessen Tode zu räumen."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Angestelltengesetz § Angestelltengesetz Art. 1 § 24 — Tod des Angestellten.
"Sind die Angehörigen des verstorbenen Angestellten, die mit ihm im gemeinsamen Haushalte gelebt haben, durch die Räumung binnen der Frist des Absatzes 1 der Gefahr der Obdachlosigkeit ausgesetzt, so kann das Bezirksgericht... eine Verlängerung der Räumungsfrist um höchstens zwei Monate bewilligen."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Angestelltengesetz § Angestelltengesetz Art. 1 § 24 — Tod des Angestellten.
"Der Dienstgeber kann jedoch die sofortige Räumung eines Teiles der Wohnung verlangen, soweit dies zur Unterbringung des Nachfolgers und seiner Einrichtung erforderlich ist."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Wichtiger rechtlicher Hinweis
Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Die Informationen auf LawAsked stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis. Wenn Sie rechtliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt in Ihrem Rechtsgebiet.
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