Darf mein Chef mich kündigen, weil ich weniger arbeiten will?
Kurzfassung
Ja, in Ihrem Fall muss der Arbeitgeber beweisen, dass die Kündigung nichts mit Ihrem Wunsch nach Teilzeit zu tun hat. Da Sie den Verdacht haben, dass die Reduzierung der Arbeitszeit der wahre Grund war, liegt die Beweislast bei Ihrer Behörde.
Die Situation
Servus, ich brauche bitte dringend Hilfe bei einer blöden Situation in meinem Job hier in Wien. Ich arbeite seit über drei Jahren in einer großen Behörde in Vollzeit und alles war eigentlich super. Vor etwa zwei Monaten habe ich dann meinem Vorgesetzten gesagt, dass ich ab dem nächsten Monat gerne auf Teilzeit reduzieren möchte, weil meine Frau gerade ein Kind bekommen hat und ich mich mehr einbringen will. Ich wollte von 40 auf 25 Stunden pro Woche runtergehen. Erst hat er gesagt, das geht voll okay, aber letzte Woche kam dann plötzlich die Kündigung per Brief. Es hieß nur ganz vage, dass es 'betriebliche Gründe' gäbe, aber es wurde absolut nicht erklärt, warum das genau jetzt sein muss. Ich habe das Gefühl, dass die mich nur loswerden wollen, weil ich jetzt weniger da bin und angeblich nicht mehr so flexibel bin wie vorher. Ich hab schon versucht, mit der Personalabteilung zu reden, aber die haben mich nur vertröstet. Jetzt bin ich total verunsichert: Muss mein Arbeitgeber eigentlich beweisen, dass die Kündigung wirklich nichts mit meinem Wunsch nach Teilzeit zu tun hat? Und reicht so eine kurze Begründung ohne Details überhaupt aus, wenn ich im öffentlichen Dienst bin?
Ausführliche Analyse
In Ihrer Situation als Bediensteter in einer Behörde gibt es einen wichtigen Schutz gegen Kündigungen, die nur aufgrund des Wunsches nach Teilzeit ausgesprochen werden. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Kündigung direkt mit Ihrem Wunsch zusammenhängt, die Arbeitszeit von 40 auf 25 Stunden zu reduzieren, greift eine besondere Regelung zur Beweislast.
Das Gesetz besagt: "Ist der Bedienstete der Ansicht wegen der beabsichtigten oder tatsächlich in Anspruch genommenen Teilzeitbeschäftigung gekündigt worden zu sein, hat der Dienstgeber die Beweislast dafür zu tragen, dass die Kündigung aus anderen Gründen erfolgt ist"[1]. Das bedeutet, dass nicht Sie beweisen müssen, dass die Teilzeit der Grund war, sondern Ihre Behörde muss beweisen, dass die angeblichen 'betrieblichen Gründe' tatsächlich der wahre und einzige Grund für die Kündigung sind[1].
Bezüglich Ihrer Frage zur Begründung: Das Gesetz sieht vor, dass bestimmte Regeln zur schriftlichen Begründung nur dann gelten, wenn die dienstrechtlichen Vorschriften keine schriftliche Begründung vorsehen[1]. Da Sie im öffentlichen Dienst arbeiten, hängen die genauen Anforderungen an die Detailtiefe der Begründung von Ihren spezifischen dienstrechtlichen Vorschriften ab.
Zudem gibt es für Beamte eine Alternative, falls die Teilzeit abgelehnt wird. Wenn die Teilzeitbeschäftigung rechtskräftig abgelehnt wurde, kann ein Beamte binnen einer Woche nach Rechtskraft bekannt geben, dass er Karenz beanspruchen möchte[2]. Dies könnte eine Option sein, falls die Teilzeit nicht genehmigt worden wäre, ist aber in Ihrem Fall, da bereits die Kündigung erfolgt ist, zweitrangig zu prüfen.
Es bleibt jedoch unklar, ob die 'betrieblichen Gründe' in Ihrem speziellen Fall vorliegen, da die Behörde diese noch nicht detailliert dargelegt hat. Ob die Kündigung rechtmäßig ist, hängt letztlich davon ab, ob die Behörde im Ernstfall diese Gründe lückenlos beweisen kann.
Gesetzliche Fundstellen
Rechtsquelle: Väter-Karenzgesetz § Väter-Karenzgesetz § 10 — § 10
"Ist der Bedienstete der Ansicht wegen der beabsichtigten oder tatsächlich in Anspruch genommenen Teilzeitbeschäftigung gekündigt worden zu sein, hat der Dienstgeber die Beweislast dafür zu tragen, dass die Kündigung aus anderen Gründen erfolgt ist."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Väter-Karenzgesetz § Väter-Karenzgesetz § 10 — § 10
"Wurde die Teilzeitbeschäftigung rechtskräftig abgelehnt, kann der Beamte binnen einer Woche nach Rechtskraft bekannt geben, dass er Karenz ... in Anspruch nimmt."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Wichtiger rechtlicher Hinweis
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