Was kann ich tun, wenn mein Chef in der Arbeit ständig unpassende Sprüche macht?

Rechtsgebiet (Jurisdiktion): Österreich • Rechtsgebiet (Fachgebiet): Arbeitsrecht • Verantwortlicher Redakteur: Cong Ho• Veröffentlicht 29. Oktober 2026

Kurzfassung

Ja, Sie müssen das nicht schlucken. Das Verhalten Ihres Vorgesetzten – die Kommentare zu Ihrem Aussehen, die unerwünschte Berührung und die privaten Nachrichten – kann rechtlich als sexuelle Belästigung eingestuft werden.

Die Situation

Ich arbeite seit etwa zwei Jahren in einem Büro in Wien und eigentlich mag ich meinen Job sehr. Aber seit etwa drei Monaten wird es echt schwierig. Mein direkter Vorgesetzter, ein Mann, macht ständig Bemerkungen über mein Aussehen oder meine Kleidung, die ich total unangenehm finde. Letzte Woche, am Dienstag, hat er vor den anderen Kollegen gesagt, dass ich in diesem Rock 'besonders attraktiv' ausschauen würde, und mich dabei auch noch am Arm berührt. Das war so unerwartet und total peinlich für mich. Ich habe versucht, es ihm beim nächsten Mal direkt zu sagen und meinte, dass ich solche Sprüche nicht lustig finde und möchte, dass er das lässt. Er hat mich aber nur ausgelacht und gesagt, ich solle nicht so empfindlich sein. Gestern hat er dann sogar noch eine Nachricht auf mein privates Handy geschickt, die absolut nichts mit der Arbeit zu tun hatte, sondern nur auf mein Privatleben abzielt. Ich fühle mich in der Firma überhaupt nicht mehr sicher und weiß nicht, ob ich das einfach schlucken muss oder ob ich rechtliche Schritte gegen ihn einleiten kann, auch wenn er mein Chef ist. Was sind meine Möglichkeiten in so einer Situation in Österreich?

Ausführliche Analyse

In Österreich schützt das Gleichbehandlungsgesetz Sie vor Diskriminierung am Arbeitsplatz. Das Verhalten Ihres Vorgesetzten, insbesondere die Bemerkung über Ihren Rock und die Berührung an Ihrem Arm, fällt unter den Begriff der sexuellen Belästigung.

Das Gesetz besagt, dass "Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt wird, das die Würde einer Person beeinträchtigt oder dies bezweckt, für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist"[1]. Das bedeutet, dass es nicht darauf ankommt, ob Ihr Chef es „lustig“ meinte oder ob er Sie absichtlich kränken wollte. Entscheidend ist, wie Sie die Situation empfinden. Da Sie die Sprüche und die Berührung als unangenehm und peinlich empfunden haben, ist das Kriterium der Unerwünschtheit erfüllt[1].

Zudem kann auch ein Verhalten, das Ihre Würde beeinträchtigt, eine Diskriminierung darstellen[2]. Die Nachrichten auf Ihr privates Handy, die nichts mit der Arbeit zu tun haben, verstärken den Eindruck eines geschlechtsbezogenen, unerwünschten Verhaltens[2].

Ob die rechtlichen Schritte letztlich erfolgreich sind, hängt davon ab, wie gut Sie das Verhalten belegen können. Da er Sie vor Kollegen angegriffen hat, gibt es eventuell Zeugen für die Situation am Dienstag. Die Nachrichten auf Ihrem Handy sind ebenfalls wichtige Beweismittel. Es bleibt jedoch rechtlich unklar, welche spezifischen arbeitsrechtlichen Konsequenzen (wie eine Abmahnung oder Kündigung des Chefs) folgen können, da das Gesetz primär die Diskriminierung und nicht die disziplinarische Umsetzung regelt.

Gesetzliche Fundstellen

Rechtsquelle: Gleichbehandlungsgesetz § Gleichbehandlungsgesetz § 6 — Sexuelle Belästigung
"Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt wird, das die Würde einer Person beeinträchtigt oder dies bezweckt, für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist"
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Rechtsquelle: Gleichbehandlungsgesetz § Gleichbehandlungsgesetz § 7 — Belästigung
"Geschlechtsbezogene Belästigung liegt vor, wenn ein geschlechtsbezogenes Verhalten gesetzt wird, das die Würde einer Person beeinträchtigt oder dies bezweckt, für die betroffene Person unerwünscht ist"
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Wichtiger rechtlicher Hinweis

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