Was kann ich tun, wenn mich ein Kollege wegen meiner Herkunft ständig blöd anmacht?

Rechtsgebiet (Jurisdiktion): Österreich • Rechtsgebiet (Fachgebiet): Arbeitsrecht • Verantwortlicher Redakteur: Cong Ho• Veröffentlicht 3. November 2026

Kurzfassung

Ja, das Verhalten Ihres Kollegen stellt höchstwahrscheinlich eine rechtlich unzulässige Belästigung dar. Da die Sprüche Ihre Herkunft und Religion betreffen, verletzen sie Ihre Rechte nach dem Gleichbehandlungsgesetz.

Die Situation

Ich arbeite seit etwa zwei Jahren in einem mittelgroßen Betrieb in Wien und eigentlich mag ich meinen Job sehr. Aber seit etwa drei Monaten wird es am Arbeitsplatz echt unerträglich. Ein Kollege aus meiner Abteilung, der schon länger dabei ist, macht ständig fiese Sprüche über meine Herkunft und meine Religion. Das passiert meistens in der Kaffeeküche oder wenn wir gerade in einer größeren Runde beim Mittagessen sitzen. Er sagt Dinge wie 'Du bist doch eh nicht wie wir' oder macht Witze über meine Traditionen, was für mich total verletzend und respektlos ist. Letzte Woche ist es sogar so weit gekommen, dass er mich vor versammelter Mannschaft wegen meiner Wurzeln beleidigt hat. Ich habe schon zweimal versucht, ihn unter vier Augen darauf anzusprechen und ihm gesagt, dass ich das nicht lustig finde und er damit aufhören soll, aber er lacht mich nur aus oder macht noch einen Spruch drüber. Ich habe mich auch schon vorsichtig an meine Teamleitung gewandt, aber da wurde das Thema einfach abgetan mit dem Satz, man solle nicht so empfindlich sein. Jetzt bin ich echt am Verzweifeln. Ich weiß nicht, ob das rechtlich überhaupt schon eine Grenze überschreitet oder ob ich da einfach nur schlucken muss. Was sind meine Möglichkeiten, wenn die Chefs nichts unternehmen?

Ausführliche Analyse

Das Verhalten Ihres Kollegen, der Sie mit Sprüchen wie 'Du bist doch eh nicht wie wir' oder Witzen über Ihre Traditionen herabwürdigt, fällt unter den Begriff der Belästigung. Eine Belästigung ist eine Form der Diskriminierung (also eine Benachteiligung aufgrund bestimmter Merkmale), die darauf abzielt, die Würde einer Person zu verletzen.

Laut Gesetz liegt eine Belästigung vor, wenn "eine unerwünschte Verhaltensweise, die mit einem der Gründe nach § 17 im Zusammenhang steht, gesetzt wird"[1]. In Ihrem Fall steht dieses Verhalten in direktem Zusammenhang mit Ihrer ethnischen Herkunft und Ihrer Religion. Da Sie diese Sprüche als verletzend empfinden und bereits mehrfach versucht haben, ihn zur Unterlassung aufzufordern, ist die Verhaltensweise eindeutig unerwünscht.

Es ist wichtig zu wissen, dass das Gesetz auch den Schutz vor Diskriminierung umfasst, wenn die Beleidigungen Ihre Würde angreifen. Das Gesetz besagt: "Belästigung liegt vor, wenn eine unerwünschte Verhaltensweise, die mit einem der Gründe nach § 17 im Zusammenhang steht, gesetzt wird"[1]. Da Ihre Teamleitung das Thema abgetan hat, hat der Betrieb seiner Pflicht zur Unterbindung dieser Diskriminierung möglicherweise nicht ausreichend nachgekommen.

Es gibt Ausnahmen, wenn bestimmte Merkmale für eine berufliche Tätigkeit zwingend erforderlich sind, wie etwa bei religiösen Organisationen[2]. In einem normalen mittelgroßen Betrieb in Wien, wie Sie ihn beschreiben, sind solche Ausnahmen für Witze über die Herkunft oder Religion jedoch nicht anwendbar.

Ob die rechtlichen Schritte gegen den Kollegen oder gegen den Arbeitgeber (wegen Untätigkeit) erfolgreich sind, hängt von der Beweisbarkeit der Vorfälle ab.

Gesetzliche Fundstellen

Rechtsquelle: Gleichbehandlungsgesetz § Gleichbehandlungsgesetz § 21 — Belästigung
"Belästigung liegt vor, wenn eine unerwünschte Verhaltensweise, die mit einem der Gründe nach § 17 im Zusammenhang steht, gesetzt wird"
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Rechtsquelle: Gleichbehandlungsgesetz § Gleichbehandlungsgesetz § 20 — Ausnahmebestimmungen
"Bei Ungleichbehandlung wegen eines Merkmals... liegt keine Diskriminierung vor, wenn das betreffende Merkmal auf Grund der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit... eine wesentliche und entscheidende berufliche Voraussetzung darstellt"
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Wichtiger rechtlicher Hinweis

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