Welche Regeln gelten für mein Elterngeld, wenn mein Baby im Februar 2024 geboren wurde?

Rechtsgebiet (Jurisdiktion): Deutschland • Rechtsgebiet (Fachgebiet): Arbeitsrecht • Verantwortlicher Redakteur: Cong Ho• Veröffentlicht 30. Oktober 2026

Kurzfassung

Für Ihr Baby, das im Februar 2024 geboren wurde, gilt die gesetzliche Fassung, die bis zum 31. März 2024 gültig war. Das bedeutet, dass die neuen Regeln ab April 2024 für Ihren Anspruch noch nicht greifen.

Die Situation

Hallo zusammen, ich brauche mal Hilfe bei einem Thema, das mich gerade echt stresst. Mein Baby ist im Februar 2024 hier in Deutschland zur Welt gekommen. Jetzt geht es um die Beantragung vom Elterngeld und ich bin total verwirrt, welche Regeln eigentlich für uns gelten. Ich habe im Internet gelesen, dass sich die Gesetze für das Elterngeld immer wieder ändern und es da verschiedene Stichtage gibt. Da unser Kind ja nach dem 31. August 2021, aber auch nach dem 31. März 2024 geboren wurde, frage ich mich jetzt ganz konkret: Nach welcher Fassung des Gesetzes wird mein Anspruch berechnet? Gilt für uns noch die alte Regelung, die bis März 2024 gültig war, oder greifen schon die ganz neuen Regeln, die erst ab April 2024 gelten? Ich habe schon versucht, auf der Seite der Familienkasse nachzuschauen, aber da stehen so viele komplizierte Daten und Zeiträume drin, dass ich den Überblick komplett verloren habe. Es geht mir darum zu wissen, ob sich durch das Geburtsdatum im Februar 2024 etwas an der Art und Weise ändert, wie viel Geld wir am Ende bekommen oder welche Bedingungen wir erfüllen müssen. Kann mir da jemand sagen, welcher Zeitraum für uns entscheidend ist?

Ausführliche Analyse

Da Ihr Kind im Februar 2024 zur Welt gekommen ist, richtet sich Ihr Elterngeld nach den Übergangsvorschriften des Gesetzes. Das Gesetz legt genau fest, welche Fassung (also welche Regeln) für welches Geburtsdatum gilt.

Gemäß dem Gesetz gilt: "Für die nach dem 31. August 2021 und vor dem 1. April 2024 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder ist dieses Gesetz in der bis zum 31. März 2024 geltenden Fassung weiter anzuwenden"[1]. Das bedeutet für Sie ganz konkret: Da der Februar 2024 zeitlich vor dem 1. April 2024 liegt, findet die alte Regelung Anwendung, die bis zum 31. März 2024 in Kraft war. Die ganz neuen Regeln, die erst ab April 2024 gelten, sind für Ihr Kind nicht maßgeblich.

Das Elterngeld selbst ist eine staatliche Leistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützt, um die Einkommensverluste während der Erziehungszeit auszugleichen. Die Höhe des Geldes wird dabei meistens auf Basis Ihres Einkommens vor der Geburt berechnet[3].

Es gibt keine Unsicherheit darüber, welcher Zeitraum für Sie entscheidend ist, da Ihr Geburtsdatum eindeutig in den Zeitraum fällt, der durch die Fassung bis zum 31. März 2024 abgedeckt ist. Bitte beachten Sie jedoch, dass zusätzliche Regelungen, wie etwa Einkommensgrenzen für den Anspruch, ebenfalls von diesen Übergangsfristen abhängen können[1].

Zusätzlich können landesspezifische Regelungen für vergleichbare Leistungen der Bundesländer bestehen, die Sie gegebenenfalls prüfen sollten.

Gesetzliche Fundstellen

Rechtsquelle: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § § 28 BEEG — Übergangsvorschrift
"Für die nach dem 31. August 2021 und vor dem 1. April 2024 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder ist dieses Gesetz in der bis zum 31. März 2024 geltenden Fassung weiter anzuwenden."
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Rechtsquelle: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § § 7 BEEG — Antragstellung
"Es wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist."
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Rechtsquelle: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § § 2 BEEG — Höhe des Elterngeldes
"Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt."
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Wichtiger rechtlicher Hinweis

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