Darf ich mein kaputtes Waschgerät sofort zurückgeben, wenn die Reparatur zweimal nicht geklappt hat?
Kurzfassung
Ja, Sie können in der Regel direkt vom Kaufvertrag zurücktreten. Da die Reparaturversuche bereits zweimal fehlgeschlagen sind, müssen Sie dem Verkäufer keine weitere Frist setzen.
Die Situation
Ich wohne in Berlin und habe vor genau zwei Monaten, am 15. August, bei einem großen Elektromarkt eine neue Waschmaschine für 850 Euro gekauft. Leider gab es schon nach drei Wochen Probleme, weil sie beim Schleudern extrem laut wurde und Wasser verlor. Ich habe mich sofort an den Kundenservice gewendet. Der Techniker kam am 5. September vorbei und hat versucht, die Dichtung zu tauschen. Als er wiederkam, am 20. September, sollte er den Motor reparieren, aber das Problem besteht immer noch. Jetzt bin ich echt genervt, weil die Maschine seit zwei Wochen wieder steht. Der Verkäufer sagt mir am Telefon jetzt, dass ich ihm erst eine ganz bestimmte neue Frist setzen muss und noch warten soll, bevor ich überhaupt über eine Rückgabe oder mein Geld nachdenken darf. Ich habe aber das Gefühl, dass das mit der Reparatur eh nichts mehr wird, weil es jetzt schon der zweite Versuch war. Muss ich wirklich noch einmal schriftlich eine Frist setzen und warten, oder kann ich nach diesen zwei gescheiterten Reparaturversuchen direkt vom Kaufvertrag zurücktreten und mein Geld zurückverlangen?
Ausführliche Analyse
In Ihrem Fall ist die Situation recht klar: Da die Waschmaschine bereits zweimal repariert wurde (am 5. September und am 20. September) und das Problem weiterhin besteht, gilt die Nachbesserung (das Reparieren der Sache) als fehlgeschlagen.
Das Gesetz besagt dazu: "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen"[1]. Das bedeutet, dass die gesetzliche Annahme ist, dass die Reparatur nicht erfolgreich war, wenn der Techniker zweimal da war und die Maschine immer noch nicht funktioniert.
Normalerweise muss man einem Verkäufer eine Frist setzen, also ein bestimmtes Zeitfenster geben, um einen Mangel zu beheben. Aber in Ihrer Situation ist das nicht mehr nötig. Das Gesetz stellt klar: "Außer in den Fällen des § 281 Absatz 2 und des § 323 Absatz 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn ... die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen ... ist"[1]. Da die Nacherfüllung (die Reparatur) bereits zweimal versucht wurde, ist die Fristsetzung entbehrlich (das heißt, sie ist nicht mehr erforderlich).
Sie haben nun das Recht, von der Reparatur abzusehen und stattdessen die Rückgabe der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zu verlangen. Der Verkäufer hat zudem die Pflicht, alle Kosten zu tragen, die für die Nacherfüllung anfallen[2]. Sie müssen also nicht länger warten oder dem Elektromarkt noch eine weitere Chance geben, wenn Sie den Rücktritt erklären wollen. Bitte beachten Sie, dass lokale Regelungen oder spezielle Garantiebedingungen des Marktes zusätzliche Details enthalten könnten, was Sie prüfen sollten.
Gesetzliche Fundstellen
Rechtsquelle: Bürgerliches Gesetzbuch (Kaufrecht und Verbraucherverträge, §§ 312–312k, 433–480) § § 440 BGB — Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
"Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Bürgerliches Gesetzbuch (Kaufrecht und Verbraucherverträge, §§ 312–312k, 433–480) § § 440 BGB — Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
"Außer in den Fällen des § 281 Absatz 2 und des § 323 Absatz 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn ... die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen ... ist."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Bürgerliches Gesetzbuch (Kaufrecht und Verbraucherverträge, §§ 312–312k, 433–480) § § 439 BGB — Nacherfüllung
"(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Wichtiger rechtlicher Hinweis
Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Die Informationen auf LawAsked stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis. Wenn Sie rechtliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt in Ihrem Rechtsgebiet.
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