Darf ich als Lehrer in der Väter-Karenz trotzdem am Wochenende arbeiten müssen?
Kurzfassung
Nein, in Ihrem speziellen Fall darf die Schule Sie nicht zur Arbeit am Wochenende heranziehen. Da Ihre Lehrverpflichtung nur um 20 % reduziert wurde, greift die Ausnahme für Lehrer, die bei geringfügiger Teilzeit nicht zu Notdiensten verpflichtet werden können.
Die Situation
Ich arbeite als Lehrer in Niederösterreich und habe vor zwei Monaten meine Väter-Karenz angetreten, wodurch meine wöchentliche Lehrverpflichtung jetzt um genau 20 % reduziert ist. Eigentlich sollte ich durch die reduzierte Arbeitszeit ja mehr Zeit für meine Familie haben. Letzte Woche hat mir aber mein Schulleiter gesagt, dass ich am kommenden Samstag für einen Notfall in der Schule einspringen muss, weil ein dringendes Problem mit der IT-Infrastruktur auftritt, das sofort behoben werden muss, und sonst ein großer Schaden entsteht. Er meinte, dass es niemanden anderen gibt, der am Wochenende Zeit hätte. Ich habe bereits versucht zu erklären, dass ich ja eigentlich weniger Stunden leisten muss und eigentlich frei haben sollte, aber er blieb dabei, dass der Notfall Vorrang hat. Jetzt bin ich total verunsichert: Darf die Schule mich trotz meiner reduzierten Stunden am Wochenende zur Arbeit heranziehen, wenn es wirklich ein Notfall ist? Und falls ich das machen muss, wie wird das dann geregelt? Bekomme ich dafür dann einfach frei an einem anderen Tag oder wird mir das Geld extra ausgezahlt, oder ist das bei Lehrern anders als bei anderen Beamten?
Ausführliche Analyse
In Ihrer Situation ist die Antwort eindeutig: Sie müssen am Samstag nicht für den IT-Notfall einspringen. Das Gesetz sieht vor, dass Beamte unter bestimmten Bedingungen zur Dienstleistung am Wochenende herangezogen werden können, wenn dies zur Vermeidung eines Schadens notwendig ist und niemand anderes zur Verfügung steht[1].
Allerdings gibt es für Lehrer eine ganz wichtige Sonderregelung. Das Gesetz besagt: "Der erste Satz ist auf Lehrer nicht anzuwenden, deren Lehrverpflichtung um höchstens 25% herabgesetzt ist"[1]. Mit diesem „ersten Satz“ ist gemeint, dass die Pflicht zum Notdienst am Wochenende für Sie entfällt. Da Ihre Lehrverpflichtung in der Väter-Karenz nur um genau 20 % reduziert wurde, fallen Sie genau unter diese Ausnahme. Eine Reduzierung um 20 % liegt unter der Grenze von 25 %, weshalb die Schule Sie nicht zur zusätzlichen Arbeit am Wochenende heranziehen darf, selbst wenn ein Notfall vorliegt.
Wäre Ihre Arbeitszeit stärker reduziert worden (also um mehr als 25 %), sähe die Regelung anders aus. In einem solchen Fall wäre ein Einsatz am Wochenende zwar möglich, aber die Vergütung wäre streng geregelt. Während andere Bedienstete für solche Dienste entweder Freizeit bekommen oder Geld nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften (das sind die Regeln zur Bezahlung von Beamten) erhalten können, gilt für Lehrer: "Bei Lehrern ist ein solcher Freizeitausgleich unzulässig"[1]. Das bedeutet, Lehrer müssten in einem solchen Fall (bei einer Reduzierung von mehr als 25 %) finanziell abgegolten werden, da sie keinen freien Ausgleichstag erhalten dürfen.
Da Sie aber nur 20 % weniger arbeiten, ist die Frage nach der Bezahlung oder dem Freizeitausgleich für diesen Samstag gar nicht erst relevant, da die Pflicht zum Dienst gar nicht besteht. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich landesrechtliche Bestimmungen oder spezifische Dienstverträge in Niederösterreich gelten können, die Sie prüfen sollten.
Gesetzliche Fundstellen
Rechtsquelle: Väter-Karenzgesetz § Väter-Karenzgesetz § 10 — § 10
"Der erste Satz ist auf Lehrer nicht anzuwenden, deren Lehrverpflichtung um höchstens 25% herabgesetzt ist."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Väter-Karenzgesetz § Väter-Karenzgesetz § 10 — § 10
"Bei Lehrern ist ein solcher Freizeitausgleich unzulässig."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Väter-Karenzgesetz § Väter-Karenzgesetz § 10 — § 10
"dass die für eine Vollbeschäftigung vorgesehene Lehrverpflichtung bzw. Jahresnorm um mindestens 20 vH reduziert wird und 30 vH nicht unterschreitet."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Wichtiger rechtlicher Hinweis
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