Darf mein Chef mich nach der Schwangerschaftserklärung einfach nach Hause schicken?

Rechtsgebiet (Jurisdiktion): Österreich • Rechtsgebiet (Fachgebiet): Arbeitsrecht • Verantwortlicher Redakteur: Cong Ho• Veröffentlicht 1. November 2026

Kurzfassung

Nein, Ihr Chef darf Sie nicht einfach ohne Gehaltsfortzahlung nach Hause schicken. Wenn die schweren Kartons eine Gefahr für Sie oder Ihr Baby darstellen, muss Ihr Arbeitgeber Sie entweder umsetzen oder Sie freistellen, wobei Ihr Gehalt gesichert bleiben muss.

Die Situation

Ich bin in Wien tätig und arbeite seit drei Jahren in einem Logistikzentrum als Lageristin. Ich bin jetzt in der 14. Woche schwanger und habe meinem Arbeitgeber vor zwei Wochen Bescheid gegeben. Gestern hatte ich ein Gespräch mit meiner Vorgesetzten, weil ich in der Halle oft schwere Kartons, die teilweise bis zu 15 Kilo wiegen, heben muss. Sie meinte nur ganz trocken, dass es im Lager gerade viel zu tun gibt und sie keine Zeit hat, mich für die nächsten Monate in die Verwaltung oder in einen leichten Bereich umzuschichten. Ich habe ihr erklärt, dass das Heben dieser Lasten laut meiner Ärztin echt nicht gut für das Baby ist, aber sie hat gesagt, dass eine andere Stelle für mich aktuell nicht frei ist. Jetzt habe ich totale Angst, dass sie mich einfach unter bezahlt nach Hause schickt oder mich gar nicht mehr arbeiten lässt, nur weil ich die schweren Sachen nicht mehr packen kann. Ich möchte ja arbeiten und mein Geld verdienen, aber ich kann und will die schweren Kartons nicht mehr schleppen. Was passiert jetzt mit meinem Gehalt, wenn sie sagt, dass sie mich an meinem jetzigen Platz nicht umstellen kann und kein anderer Job da ist?

Ausführliche Analyse

In Ihrer Situation als Lageristin ist die rechtliche Lage klar: Wenn das Heben der 15 kg schweren Kartons ein Risiko für Ihre Gesundheit oder die Ihres ungeborenen Kindes darstellt, ist Ihr Arbeitgeber in der Pflicht. Das Gesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber solche Gefahren aktiv ermitteln und beurteilen muss[2].

Wenn festgestellt wird, dass die Arbeit am aktuellen Platz gefährlich ist, muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen. Er hat die Pflicht, "diese Gefahren und Auswirkungen durch Änderung der Beschäftigung auszuschließen"[1]. Das bedeutet, er muss versuchen, Sie in einen leichteren Bereich, wie die Verwaltung, umzusiedeln.

Sollte eine solche Umgestaltung aus objektiven Gründen nicht möglich sein oder dem Betrieb nicht zumutbar sein, gibt es eine klare Regelung: "Besteht kein geeigneter Arbeitsplatz, so ist die Dienstnehmerin von der Arbeit freizustellen"[1]. Eine Freistellung bedeutet, dass Sie nicht arbeiten müssen, aber Ihr Gehalt weitergezahlt werden muss. Ihr Chef darf Sie also nicht einfach 'unterbezahlt' nach Hause schicken, nur weil er keine andere Stelle für Sie frei hat. Die Freistellung dient dem Schutz Ihrer Gesundheit und darf nicht zu einem finanziellen Nachteil für Sie führen.

Es bleibt jedoch zu klären, ob die von Ihrer Ärztin beschriebenen Belastungen rechtlich bereits als Gefährdung eingestuft werden müssen, was eine formelle Beurteilung durch den Arbeitgeber nach sich ziehen würde.

Gesetzliche Fundstellen

Rechtsquelle: Mutterschutzgesetz 1979 § Mutterschutzgesetz 1979 § 2b — Maßnahmen bei Gefährdung
"so hat der Dienstgeber diese Gefahren und Auswirkungen durch Änderung der Beschäftigung auszuschließen. ... Besteht kein geeigneter Arbeitsplatz, so ist die Dienstnehmerin von der Arbeit freizustellen."
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Rechtsquelle: Mutterschutzgesetz 1979 § Mutterschutzgesetz 1979 § 2a — Ermittlung, Beurteilung und Verhütung von Gefahren, Pflichten des Dienstgebers
"Der Dienstgeber hat ... für Arbeitsplätze, an denen Frauen beschäftigt werden, die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit von werdenden und stillenden Müttern ... zu ermitteln und zu beurteilen."
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Wichtiger rechtlicher Hinweis

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Die Informationen auf LawAsked stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis. Wenn Sie rechtliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt in Ihrem Rechtsgebiet.

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