Wer erbt eigentlich, wenn ich keine Kinder habe und meine Eltern schon tot sind?

Rechtsgebiet (Jurisdiktion): Österreich • Rechtsgebiet (Fachgebiet): Erbrecht • Verantwortlicher Redakteur: Cong Ho• Veröffentlicht 29. Oktober 2026

Kurzfassung

In diesem Fall gehört die zweite Erblinie zur Verlassenschaft. Da Ihr Onkel keine Kinder hatte, treten seine Geschwister und deren Nachkommen (wie Sie und Ihre Cousine) an seine Stelle.

Die Situation

Ich brauche dringend Hilfe bei einer Erbschaftsangelegenheit hier in Wien. Mein Onkel ist vor etwa drei Monaten verstorben und hat leider kein Testament hinterlassen. Er war Single und hatte absolut keine eigenen Kinder. Seine Eltern, also meine Großeltern, sind schon seit vielen Jahren verstorben. Jetzt geht es darum, wer von der Verwandtschaft alles Anspruch auf sein Erbe hat. Er hatte ein kleines Haus und ein Erspartes von etwa 45.000 Euro auf der Bank. Ich habe mich schon bei der Bank erkundigt, aber die konnten mir nur sagen, dass sie ohne rechtliche Klärung nichts auszahlen dürfen. Meine Cousine, die Tochter seiner Schwester, meint jetzt plötzlich, dass sie alles alleine bekommen soll, weil sie die nächste Verwandte sei. Ich bin mir aber unsicher, wie das genau abläuft, wenn die Eltern schon weg sind. Gehören die Geschwister oder deren Kinder zu den ersten Personen, die dran sind, oder springt man da direkt zu den Onkeln und Tanten über? Ich möchte einfach nur wissen, wer in dieser Situation rechtlich gesehen überhaupt noch zur Erbfolge gehört und in welcher Reihenfolge das alles läuft.

Ausführliche Analyse

Da Ihr Onkel keine Kinder hatte, fällt die erste Linie der Erbfolge weg. Die erste Linie umfasst diejenigen, die direkt vom Verstorbenen abstammen, also seine Kinder und deren Nachkommen[1]. Da er Single war und keine Kinder hatte, greift die nächste Stufe.

Nach dem Gesetz gehört die zweite Linie zur Erbfolge. Diese umfasst "die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen, also seine Geschwister und deren Nachkommen"[1]. Da die Eltern (Ihre Großeltern) bereits verstorben sind, rücken die Nachkommen der zweiten Linie nach. Das bedeutet, dass die Geschwister Ihres Onkels sowie deren Kinder – in diesem Fall Sie und Ihre Cousine – die Erben sind.

Ihre Cousine hat also nicht automatisch allein einen Anspruch auf das Haus und die 45.000 Euro, nur weil sie eine Verwandte ist. Wenn Ihr Onkel Geschwister hatte, die noch leben, oder wenn es mehrere Geschwisterkinder gibt, wird das Erbe unter diesen Nachkommen aufgeteilt. Die rechtliche Reihenfolge ist klar: Zuerst wird geschaut, ob Kinder da sind (1. Linie), dann ob Eltern oder deren Kinder da sind (2. Linie), und erst wenn es dort niemanden gibt, geht es zur 3. Linie mit Onkeln und Tanten[1].

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Verlassenschaft (das gesamte Vermögen des Verstorbenen) nach der zweiten Linie an die Nachkommen der Geschwister geht, wenn die Geschwister selbst nicht mehr leben.

Gesetzliche Fundstellen

Rechtsquelle: ABGB (Erbrecht, §§ 531–824) § ABGB § 731 — § 731
"(1) Zur ersten Linie gehören diejenigen Verwandten, die vom Verstorbenen abstammen, also seine Kinder und deren Nachkommen. (2) Zur zweiten Linie gehören die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen, also seine Geschwister und deren Nachkommen."
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Rechtsquelle: ABGB (Erbrecht, §§ 531–824) § ABGB § 732 — 1. Linie: Kinder
"Wenn der Verstorbene Kinder hat, fällt ihnen die gesamte Verlassenschaft zu"
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Wichtiger rechtlicher Hinweis

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