Darf mein Onkel bestimmen, wer aus der Verwandtschaft was bekommt?

Rechtsgebiet (Jurisdiktion): Österreich • Rechtsgebiet (Fachgebiet): Erbrecht • Verantwortlicher Redakteur: Cong Ho• Veröffentlicht 30. Oktober 2026

Kurzfassung

Ja, Sie dürfen als Erbe entscheiden, wer wie viel von den 50.000 Euro bekommt. Da Ihr Onkel im Testament nicht ausdrücklich jemanden anderen mit der Verteilung beauftragt hat, liegt diese Entscheidungsgewalt gesetzlich bei Ihnen.

Die Situation

Mein Onkel ist leider vor drei Monaten in Wien verstorben und hat uns ein Testament hinterlassen. Darin steht, dass eine größere Summe von insgesamt 50.000 Euro an seine gesamte Verwandtschaft verteilt werden soll, aber er hat nicht genau aufgeschrieben, wer von uns wie viel Geld bekommen soll. Er hat nur geschrieben, dass die Verteilung unter den Verwandten stattfinden muss. Jetzt gibt es in der Familie totalen Streit, weil meine Tante meint, sie hätte das meiste verdient, weil sie ihn zuletzt gepflegt hat, während mein Cousin behauptet, er bräuchte das Geld dringend für seine Ausbildung. Ich bin jetzt der einzige Erbe seines restlichen Vermögens, aber bei diesem speziellen Geldtopf bin ich mir unsicher. Kann ich als Erbe einfach selbst entscheiden, wer aus der Verwandtschaft wie viel von diesen 50.000 Euro kriegt, oder muss das jemand anderes machen? Und was passiert, wenn er im Testament nicht explizit gesagt hat, dass ich die Verteilung bestimmen darf? Ich will keinen riesigen Familienkrach verursachen, aber ich weiß auch nicht, ob ich das rechtlich überhaupt einfach so festlegen darf.

Ausführliche Analyse

In Ihrem Fall handelt es sich um ein sogenanntes Verteilungsvermächtnis. Ein Vermächtnis ist eine Anordnung im Testament, durch die eine Person (der Vermächtnisnehmer) einen bestimmten Gegenstand oder einen Geldbetrag erhält, ohne dass sie selbst Erbe des gesamten Nachlasses wird.

Da Ihr Onkel zwar festgelegt hat, dass die 50.000 Euro an seine Verwandtschaft gehen sollen, aber keine genauen Namen oder Beträge genannt hat, greift eine gesetzliche Regelung zur Verteilung. Das Gesetz besagt: "Ist dazu nichts bestimmt, so kann der Erbe die Verteilung vornehmen"[1]. Das bedeutet für Sie, dass Sie die rechtliche Befugnis haben, den Streit zwischen Ihrer Tante und Ihrem Cousin beizulegen, indem Sie selbst festlegen, wer welchen Anteil erhält.

Das Gesetz erlaubt es dem Onkel auch, diese Aufgabe einem Dritten zu übertragen, aber da er dies nicht getan hat, liegt die Entscheidung bei Ihnen als dem einzigen Erben seines restlichen Vermögens[1]. Sie müssen sich also nicht an die Forderungen Ihrer Tante oder die Bedürfnisse Ihres Cousins halten, sondern können nach Ihrem eigenen Ermessen entscheiden, was Ihrer Meinung nach der Wille Ihres Onkels am besten widerspiegelt.

Es gibt jedoch eine rechtliche Besonderheit, falls jemand ein Teilvermögen erhält, das später weiter aufgeteilt werden soll (ein sogenanntes Untervermächtnis). In diesem Fall kann sich ein Vermächtnisnehmer nicht einfach von der Pflicht befreien, wenn der Wert des Erhaltenen den eigentlichen Zweck übersteigt[2]. Für Ihre aktuelle Situation ist jedoch vor allem die Regelung zur Verteilung durch den Erben entscheidend.

Bitte beachten Sie, dass neben dem allgemeinen Erbrecht auch spezifische Regelungen im Notariatsrecht oder bei speziellen Testamentsformen relevant sein könnten.

Gesetzliche Fundstellen

Rechtsquelle: ABGB (Erbrecht, §§ 531–824) § ABGB § 651 — Verteilungsvermächtnis
"Ist dazu nichts bestimmt, so kann der Erbe die Verteilung vornehmen."
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Rechtsquelle: ABGB (Erbrecht, §§ 531–824) § ABGB § 650 — Untervermächtnis
"Ein Vermächtnisnehmer kann sich von der vollständigen Erfüllung des ihm aufgetragenen weiteren Vermächtnisses nicht mit der Begründung befreien, dass es den Wert des ihm zugedachten Vermächtnisses übersteigt."
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Wichtiger rechtlicher Hinweis

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