Was passiert mit dem Erbe, wenn meine Mutter stirbt und mein Vater schon tot ist?

Rechtsgebiet (Jurisdiktion): Österreich • Rechtsgebiet (Fachgebiet): Erbrecht • Verantwortlicher Redakteur: Cong Ho• Veröffentlicht 31. Oktober 2026

Kurzfassung

Ja, das Erbe wird nach der gesetzlichen Regelung zwischen Ihnen und Ihrer Schwester aufgeteilt. Da Ihr Vater bereits verstorben ist, geht das gesamte Vermögen Ihrer Mutter an ihre Kinder.

Die Situation

Ich brauche bitte dringend Hilfe bei einer schwierigen Familienangelegenheit hier in Wien. Mein Vater ist leider schon vor etwa fünf Jahren verstorben, er hatte keine Kinder, sondern nur mich und meine ältere Schwester. Jetzt ist im letzten Monat auch meine Mutter gestorben. Sie hatte vor ihrem Tod ein kleines Haus in Niederösterreich und ein Erspartes auf der Bank von ungefähr 45.000 Euro. Da mein Vater ja schon nicht mehr da ist, bin ich mir total unsicher, wie das jetzt mit dem Erben abläuft. Meine Schwester wohnt in Graz und wir haben uns schon mal kurz am Telefon darüber unterhalten, aber sie meinte, sie wisse auch nicht genau, ob das alles nur uns beiden gehört oder ob da noch andere Verwandte, wie zum Beispiel Cousins oder Onkel, etwas bekommen können. Ich habe schon versucht, beim Notar anzurufen, aber dort war nur jemand am Telefon, der mir gesagt hat, ich soll erst mal alle Unterlagen sammeln. Ich möchte einfach nur wissen, ob das gesamte Erbe von meiner Mutter – also das Haus und das Geld – jetzt automatisch zwischen meiner Schwester und mir aufgeteilt wird, oder ob es noch andere gesetzliche Regeln gibt, weil mein Vater ja schon weg ist.

Ausführliche Analyse

In Ihrer Situation ist die Rechtslage klar geregelt, da beide Elternteile bereits verstorben sind. Da Ihr Vater vor fünf Jahren und Ihre Mutter erst kürzlich verstorben ist, greifen die Regeln für den Fall, dass beide Elternteile nicht mehr leben.

Das Gesetz besagt: "Ist auch dieser verstorben, so wird die gesamte Verlassenschaft unter seinen Kindern und Nachkommen nach den bereits angeführten Grundsätzen verteilt"[1]. Das bedeutet für Sie, dass das Erbe Ihrer Mutter – also das Haus in Niederösterreich und die 45.000 Euro auf dem Bankkonto – an ihre Nachkommen geht. Da Sie und Ihre Schwester die Kinder Ihrer Mutter sind, erben Sie dieses Vermögen.

Da Sie und Ihre Schwester gemeinsame Kinder Ihrer Mutter (und Ihres verstorbenen Vaters) sind, wird das Erbe zu gleichen Teilen unter Ihnen aufgeteilt. Das Gesetz legt fest: "Haben die Eltern nur gemeinsame Kinder oder deren Nachkommen hinterlassen, so teilen diese die beiden Hälften unter sich gleich"[2]. Das bedeutet, dass weder Onkel noch Cousins einen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe Ihrer Mutter haben, solange es keine Testamente gibt, die etwas anderes regeln.

Die Verlassenschaft (das ist der gesamte Nachlass, also alles, was die verstorbene Person besessen hat) wird also zwischen Ihnen und Ihrer Schwester geteilt. Da Sie beide die direkten Nachkommen sind, steht Ihnen jeweils die Hälfte des Hauses und der 45.000 Euro zu.

Gesetzliche Fundstellen

Rechtsquelle: ABGB (Erbrecht, §§ 531–824) § ABGB § 737 — § 737
"Ist auch dieser verstorben, so wird die gesamte Verlassenschaft unter seinen Kindern und Nachkommen nach den bereits angeführten Grundsätzen verteilt."
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Rechtsquelle: ABGB (Erbrecht, §§ 531–824) § ABGB § 736 — § 736
"Haben die Eltern nur gemeinsame Kinder oder deren Nachkommen hinterlassen, so teilen diese die beiden Hälften unter sich gleich."
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Wichtiger rechtlicher Hinweis

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Die Informationen auf LawAsked stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis. Wenn Sie rechtliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt in Ihrem Rechtsgebiet.

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