Bekomme ich mein Gehalt weiter, wenn ich während der Ausbildung krank werde?

Rechtsgebiet (Jurisdiktion): Deutschland • Rechtsgebiet (Fachgebiet): Arbeitsrecht • Verantwortlicher Redakteur: Cong Ho• Veröffentlicht 31. Oktober 2026

Kurzfassung

Ja, Sie haben Anspruch auf Lohnfortzahlung. Auch als Auszubildender gelten Sie rechtlich als Arbeitnehmer und dürfen während einer Krankheit nicht ohne Weiteres weniger Geld bekommen.

Die Situation

Hallo, ich brauche mal euren Rat. Ich mache gerade in Bayern eine Ausbildung zum Fachinformatiker in einem mittelgroßen IT-Betrieb. Seit letzter Woche, also seit dem 13. Mai, bin ich leider ziemlich flach gelegen und habe eine heftige Grippe. Mein Chef hat mir am Telefon gesagt, dass ich mich erst mal auskurieren soll, aber er meinte auch ganz beiläufig, dass er sich nicht sicher ist, ob er mir für die Ausfalltage das volle Gehalt weiterzahlen muss, weil ich ja noch in der Ausbildung bin und noch kein fester Angestellter. Ich habe jetzt schon mal in meinem Ausbildungsvertrag nachgeschaut, aber da steht nur ganz allgemein was zur Vergütung drin, aber nichts Spezielles zu Krankheitstagen während der Ausbildung. Ich arbeite normalerweise 40 Stunden die Woche und verdiene monatlich 950 Euro brutto. Jetzt habe ich totale Angst, dass am Ende des Monats mein Gehalt gekürzt wird, weil ich diese Woche komplett gefehlt habe. Gilt man als Arbeitnehmer, der Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, auch wenn man noch Azubi ist, oder muss ich dann direkt zum Amt?

Ausführliche Analyse

Machen Sie sich keine Sorgen: Ihr Status als Auszubildender schützt Sie vor Gehaltskürzungen bei Krankheit. Das Gesetz stellt klar, dass "Arbeitnehmer in Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten"[1]. Das bedeutet, dass Azubis (Personen, die zu ihrer Berufsbildung beschäftigt sind) rechtlich genauso gestellt sind wie normale Angestellte, wenn es um die Entgeltfortzahlung geht.

Da Sie seit dem 13. Mai krank sind, haben Sie Anspruch darauf, dass Ihr Chef Ihnen Ihr normales Gehalt weiterzahlt. Das Gesetz besagt: "Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert... so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen"[2]. Da Sie eine Grippe haben und nicht selbst schuld an der Krankheit sind, muss Ihr Betrieb Ihnen für bis zu sechs Wochen Ihr volles Gehalt zahlen.

Was die Höhe des Geldes angeht, so gilt: "Für den... Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen"[3]. Für Sie bedeutet das konkret, dass Sie Ihre üblichen 950 Euro brutto pro Monat erhalten sollten, basierend auf Ihrer 40-Stunden-Woche. Das Gehalt darf also nicht einfach gekürzt werden, nur weil Sie diese Woche gefehlt haben.

Ein wichtiger Punkt ist die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses. Der Anspruch entsteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen ununterbrochen besteht[2]. Da Sie bereits in der Ausbildung sind, sollte diese Frist erfüllt sein.

Gesetzliche Fundstellen

Rechtsquelle: Entgeltfortzahlungsgesetz § § 1 EntgFG — Anwendungsbereich
"Arbeitnehmer in Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten"
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Rechtsquelle: Entgeltfortzahlungsgesetz § § 3 EntgFG — Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
"Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen"
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Rechtsquelle: Entgeltfortzahlungsgesetz § § 4 EntgFG — Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
"Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen"
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Wichtiger rechtlicher Hinweis

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