Darf mein Chef mir zu viel Arbeit für zu Hause geben wenn ich schwanger bin?

Rechtsgebiet (Jurisdiktion): Deutschland • Rechtsgebiet (Fachgebiet): Arbeitsrecht • Verantwortlicher Redakteur: Cong Ho• Veröffentlicht 4. November 2026

Kurzfassung

Nein, Ihr Chef darf Ihnen nicht so viel Arbeit geben. In der Heimarbeit ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Aufträge so gestaltet sein müssen, dass Sie diese innerhalb einer normalen achtstündigen Tagesarbeitszeit bewältigen können.

Die Situation

Ich arbeite seit zwei Jahren in Deutschland in der Heimarbeit und fertige kleine elektronische Bauteile für eine Firma in Bayern an. Ich bin jetzt im siebten Monat schwanger und merke, dass die Belastung langsam echt anstrengend wird. Mein Chef hat mir letzte Woche einen neuen Auftrag geschickt, bei dem ich 500 Einheiten bis nächsten Freitag fertig haben soll. Wenn ich das Pensum schaffen will, müsste ich jeden Tag mindestens zehn Stunden konzentriert am Schreibtisch sitzen und arbeiten, damit ich die Frist einhalte. Ich habe schon versucht, mit meinem Ansprechpartner beim Auftraggeber zu telefonieren und ihm erklärt, dass das zeitlich kaum machbar ist, ohne meine Ruhezeiten zu vernachlässigen, aber er meinte nur, dass die Termine feststehen und ich die Arbeit einfach so schnell wie möglich abliefern muss. Er betont auch, dass ich ja sowieso von zu Hause aus arbeite und deshalb flexibel bin. Ich weiß jetzt nicht genau, ob er mich hier ausnutzt oder ob er rechtlich gesehen überhaupt so viele Aufträge mit so kurzen Abgabefristen an mich schicken darf, wenn ich eben schwanger bin und eigentlich nicht mehr so viel leisten kann wie vorher. Gibt es da Grenzen für die Menge der Arbeit?

Ausführliche Analyse

In Ihrer Situation als schwangere Frau in der Heimarbeit gibt es klare gesetzliche Schutzvorschriften. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen nicht einfach beliebig viele Aufträge mit kurzen Fristen zusenden, die Sie zu Überstunden zwingen.

Das Gesetz regelt dies spezifisch für die Heimarbeit. Es besagt: "Der Auftraggeber oder Zwischenmeister darf Heimarbeit an eine schwangere in Heimarbeit beschäftigte Frau oder an eine ihr Gleichgestellte nur in solchem Umfang und mit solchen Fertigungsfristen ausgeben, dass die Arbeit werktags während einer achtstündigen Tagesarbeitszeit ausgeführt werden kann"[1]. Das bedeutet, dass die Menge der 500 Einheiten und die Frist bis nächsten Freitag rechtlich unzulässig sind, wenn Sie dafür täglich zehn Stunden arbeiten müssten. Die Arbeit muss so geplant sein, dass sie innerhalb von acht Stunden an einem Werktag erledigt werden kann.

Zusätzlich gibt es allgemeine Regeln für die Arbeitszeit. Ein Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die sie "über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat"[2]. Da Sie erwähnen, dass Sie zehn Stunden am Schreibtisch sitzen müssten, verstößt dies gegen das Verbot der Mehrarbeit. Zudem muss Ihnen nach der Arbeit eine "ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden"[2] gewährt werden.

Es bleibt jedoch zu prüfen, ob die Arbeit an sich (das Fertigen der Bauteile) gesundheitlich unbedenklich ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen, um Gefährdungen für Sie oder Ihr Kind auszuschließen[3]. Wenn die Arbeit körperlich zu anstrengend ist oder Sie in ungünstigen Positionen verharren müssen, könnten weitere Schutzmaßnahmen nötig sein.

Bitte beachten Sie, dass ergänzende landesrechtliche Regelungen oder spezifische Tarifverträge bestehen können.

Gesetzliche Fundstellen

Rechtsquelle: Mutterschutzgesetz § § 8 MuSchG 2018 — Beschränkung von Heimarbeit
"Der Auftraggeber oder Zwischenmeister darf Heimarbeit an eine schwangere in Heimarbeit beschäftigte Frau oder an eine ihr Gleichgestellte nur in solchem Umfang und mit solchen Fertigungsfristen ausgeben, dass die Arbeit werktags während einer achtstündigen Tagesarbeitszeit ausgeführt werden kann."
Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Mutterschutzgesetz § § 4 MuSchG 2018 — Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit
"Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat."
Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Mutterschutzgesetz § § 10 MuSchG 2018 — Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen
"Im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber für jede Tätigkeit 1. die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu beurteilen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann"
Amtlichen Gesetzestext ansehen →

Wichtiger rechtlicher Hinweis

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Die Informationen auf LawAsked stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis. Wenn Sie rechtliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt in Ihrem Rechtsgebiet.

Sie haben eine ähnliche Situation?

Fragen Sie die App „AI Lawyer“ zu Ihrem konkreten Fall.

Verwandte Fragen