Gilt der Mutterschutz auch für mich, wenn ich nur ein Praktikum mache?

Rechtsgebiet (Jurisdiktion): Deutschland • Rechtsgebiet (Fachgebiet): Arbeitsrecht • Verantwortlicher Redakteur: Cong Ho• Veröffentlicht 27. Oktober 2026

Kurzfassung

Ja, der Mutterschutz gilt auch für Sie. Da Sie ein Pflichtpraktikum absolvieren, genießen Sie den gesetzlichen Schutz für Schwangere, auch wenn Sie keine klassische Angestellte sind.

Die Situation

Hallo zusammen, ich bin gerade in einer etwas schwierigen Situation in Deutschland. Ich mache seit dem 01.03. dieses Jahres ein sechsmonatiges Pflichtpraktikum in einer großen Marketing-Agentur in Berlin. Letzte Woche habe ich beim Frauenarzt erfahren, dass ich schwanger bin und mein errechneter Entbindungstermin im November liegt. Als ich das meiner Praktikumsleiterin erzählt habe, meinte sie nur ganz trocken, dass ich ja keine richtige Angestellte sei, sondern nur eine Praktikantin, und dass die Schutzregeln für Schwangere bei mir wohl nicht greifen würden. Ich habe mich daraufhin selbst schon mal im Internet schlau gemacht, aber ich blicke bei den ganzen Begriffen nicht durch. Ich bekomme zwar eine monatliche Aufwandsentschädigung von 600 Euro, aber ich habe keinen klassischen Arbeitsvertrag wie die festen Mitarbeiter in der Agentur. Jetzt habe ich total Angst, dass ich während der Schwangerschaft einfach zur Arbeit erscheinen muss oder dass ich keinen besonderen Schutz habe, wenn es auf der Arbeit stressig wird oder ich körperlich schwer heben muss. Wer ist in meinem Fall eigentlich der Verantwortliche, der mich schützen muss? Gilt für mich als Praktikantin wirklich das Gleiche wie für die fest angestellten Kolleginnen, oder hat die Leiterin recht?

Ausführliche Analyse

Ihre Praktikumsleiterin liegt falsch. Das Gesetz wurde genau dafür geschaffen, dass auch Personen außerhalb eines klassischen Arbeitsverhältnisses geschützt sind.

Das Mutterschutzgesetz hat das Ziel, "die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit"[1] zu schützen. Das bedeutet, dass der Schutz nicht an einen festen Arbeitsvertrag gekoppelt ist, sondern an die Tätigkeit selbst. Da Sie ein Pflichtpraktikum absolvieren, fallen Sie unter den erweiterten Anwendungsbereich des Gesetzes[1].

In Bezug auf Ihre Verantwortung ist die Agentur als Ihr Gegenüber im rechtlichen Sinne als Arbeitgeberin einzustufen. Das Gesetz besagt, dass unter anderem "die natürliche oder juristische Person ... mit der das Ausbildungs- oder Praktikumsverhältnis ... besteht"[2] dem Arbeitgeber gleichgestellt ist. Das bedeutet für Sie: Die Marketing-Agentur ist für Ihren Schutz verantwortlich. Sie muss sicherstellen, dass Sie keine gefährlichen Tätigkeiten ausführen (wie etwa schweres Heben) und dass Sie bei Stress oder körperlicher Belastung geschont werden.

Ob Sie jedoch exakt die gleichen finanziellen Leistungen wie eine fest angestellte Kollegin erhalten, hängt von der Art Ihrer Vergütung und den spezifischen Regelungen für Praktikanten ab, da für bestimmte Gruppen (wie Schüler oder Studentinnen im Pflichtpraktikum) einige finanzielle Regelungen des Gesetzes nicht direkt gelten[1]. Der körperliche und gesundheitliche Schutz am Arbeitsplatz bleibt jedoch bestehen.

Gesetzliche Fundstellen

Rechtsquelle: Mutterschutzgesetz § § 1 MuSchG 2018 — Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes
"Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit."
Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Mutterschutzgesetz § § 2 MuSchG 2018 — Begriffsbestimmungen
"die natürliche oder juristische Person oder die rechtsfähige Personengesellschaft, mit der das Ausbildungs- oder Praktikumsverhältnis ... besteht"
Amtlichen Gesetzestext ansehen →

Wichtiger rechtlicher Hinweis

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Die Informationen auf LawAsked stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis. Wenn Sie rechtliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt in Ihrem Rechtsgebiet.

Sie haben eine ähnliche Situation?

Fragen Sie die App „AI Lawyer“ zu Ihrem konkreten Fall.

Verwandte Fragen