Wo kann ich mich in Deutschland beschweren, wenn ich wegen meiner Herkunft bei der Jobsuche benachteiligt werde?
Kurzfassung
Ja, es gibt eine offizielle und unabhängige Stelle. Sie können sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden, die von einer unabhängigen Person geleitet wird.
Die Situation
Ich wohne in Berlin und versuche seit etwa vier Monaten, eine neue Stelle als Bürokraft zu finden. In den letzten zwei Wochen habe ich mich bei insgesamt 12 verschiedenen Firmen beworben. Bei drei davon hatte ich sogar schon ein Vorstellungsgespräch. Dabei ist mir etwas sehr Merkwürdiges aufgefallen: Sobald die Personaler mein Foto sehen oder meinen Namen hören, ändert sich die Stimmung total. Letzte Woche, am 14. Oktober, wurde mir nach einem sehr netten Telefonat am Telefon ganz plötzlich gesagt, dass man sich doch gegen einen anderen Kandidaten entschieden habe, ohne dass ich eine wirkliche Begründung bekommen habe. Ich habe das Gefühl, dass das wegen meiner Herkunft passiert. Ich habe schon versucht, die Firmen direkt darauf anzusprechen, aber die weichen immer aus oder sagen, es läge nur an den Qualifikationen. Jetzt frage ich mich, ob es in ganz Deutschland eine offizielle Stelle oder eine bestimmte Person gibt, die wirklich unabhängig ist und sich solche Fälle von Diskriminierung im Arbeitsleben ansieht. Ich möchte wissen, wer genau diese Person ist, ob sie direkt vom Staat eingesetzt wird und ob sie wirklich ohne Druck von der Regierung arbeiten kann, damit ich dort meinen Fall schildern kann.
Ausführliche Analyse
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie bei Ihrer Suche nach einer Stelle als Bürokraft aufgrund Ihrer Herkunft benachteiligt wurden, steht Ihnen der Weg zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes offen. Das Gesetz schützt Menschen vor Benachteiligungen aus Gründen der „ethnischen Herkunft“[3].
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist die zentrale Anlaufstelle für solche Fälle. Sie wird von der oder dem Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung geleitet. Diese Person ist in einer besonderen Stellung: „Sie oder er ist bei der Ausübung ihres oder seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen“[1]. Das bedeutet, dass die Person bei ihrer Arbeit nicht von der Regierung angewiesen werden kann, wie sie zu entscheiden hat, sondern nur nach den Regeln des Gesetzes handelt. Die Beauftragte oder der Beauftragte wird zwar auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundestag gewählt, arbeitet aber eben unabhängig.
In Ihrem Fall, in dem Sie nach dem Telefonat am 14. Oktober ohne Begründung eine Absage erhalten haben, kann die Stelle Sie unterstützen. Die Stelle „unterstützt auf unabhängige Weise Personen [...] bei der Durchsetzung ihrer Rechte zum Schutz vor Benachteiligungen“[2]. Das bedeutet, dass die Experten dort Ihnen helfen können, indem sie Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren oder versuchen, eine „gütliche Beilegung zwischen den Beteiligten“[2] (eine einvernehmliche Lösung ohne Gericht) zu erreichen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Stelle selbst keine Urteile fällt oder Entschädigungen direkt erzwingt, sondern beratend und vermittelnd tätig wird. Ob eine rechtliche Klage gegen die Firmen erfolgreich ist, hängt davon ab, ob Sie Beweise für die Diskriminierung haben können.
Gesetzliche Fundstellen
Rechtsquelle: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz § § 26a AGG — Rechtsstellung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
"Sie oder er ist bei der Ausübung ihres oder seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen"Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz § § 27 AGG — Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
"Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt auf unabhängige Weise Personen, die sich nach Absatz 1 an sie wenden, bei der Durchsetzung ihrer Rechte zum Schutz vor Benachteiligungen."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz § § 1 AGG — Ziel des Gesetzes
"Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft"Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Wichtiger rechtlicher Hinweis
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