Zählen meine Pausen zur Arbeitszeit wenn ich zwei Jobs gleichzeitig habe?
Kurzfassung
Ja, Ihre Arbeitszeiten aus beiden Jobs werden gesetzlich zusammengerechnet. Die Pausen in der Bäckerei zählen jedoch nicht als Arbeitszeit, da sie von der Arbeitszeit abgezogen werden müssen.
Die Situation
Ich wohne in Berlin und habe momentan eine ziemlich stressige Situation mit meiner Arbeitszeit. Seit Anfang Januar arbeite ich in einem kleinen Supermarkt in der Nähe meiner Wohnung. Meine Schicht dort geht meistens von 14:00 bis 22:00 Uhr. Da ich aber mehr Geld brauche, habe ich mir zusätzlich einen Minijob in einer Bäckerei gesucht. Dort muss ich immer spät abends helfen, meistens von 22:00 bis 02:00 Uhr morgens. In der Bäckerei habe ich immer eine halbe Stunde Pause, in der ich meistens einfach nur in der Pause sitze und nichts tue. Mein Chef im Supermarkt meinte neulich, dass meine Stunden dort nicht zählen, wenn ich gleichzeitig noch in der Bäckerei arbeite, weil das ja zwei verschiedene Firmen sind. Ich bin jetzt total verwirrt. Wenn ich im Supermarkt von 14 bis 22 Uhr da bin und dann direkt zur Bäckerei renne, wie werden diese Zeiten denn eigentlich zusammengerechnet? Und wie sieht das mit der Pause in der Bäckerei aus? Zählt die halbe Stunde Pause dann trotzdem als Arbeitszeit oder wird die abgezogen? Ich will wissen, ob ich durch die Kombination beider Jobs plötzlich mehr Rechte habe oder ob die Stunden einfach nur einzeln betrachtet werden.
Ausführliche Analyse
In Ihrer Situation ist die Rechtslage eindeutig: Ihr Chef im Supermarkt liegt falsch. Wenn Sie mehrere Jobs gleichzeitig ausüben, werden die Zeiten nicht einzeln betrachtet, sondern addiert. Das Gesetz besagt: "Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen"[1]. Das bedeutet, dass für die Berechnung der maximal zulässigen Arbeitszeiten die Stunden im Supermarkt und die Stunden in der Bäckerei kombiniert werden müssen.
Was die Pausen in der Bäckerei betrifft, so ist die Definition der Arbeitszeit entscheidend. Laut Gesetz ist "Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen"[1]. Arbeitszeit ist also die Zeit, in der Sie tatsächlich arbeiten. Da Sie in der Bäckerei eine halbe Stunde Pause machen, in der Sie "einfach nur in der Pause sitze und nichts tue", wird diese Zeit von Ihrer Arbeitszeit abgezogen. Die Pause zählt also nicht als Arbeitszeit.
Zudem müssen Sie beachten, dass Sie bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Ruhepause einlegen müssen[2]. Da Sie im Supermarkt von 14:00 bis 22:00 Uhr arbeiten (8 Stunden), ist eine Pause von mindestens 30 Minuten gesetzlich vorgeschrieben[2].
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Nachtarbeit. Da Sie in einer Bäckerei arbeiten, gilt die Nachtzeit hier bereits ab 22:00 Uhr[1]. Da Ihre Schicht in der Bäckerei von 22:00 bis 02:00 Uhr geht, leisten Sie dort Nachtarbeit, da diese mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst[1].
Bitte beachten Sie, dass neben dem Arbeitszeitgesetz auch arbeitsrechtliche Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifverträge zusätzliche Regeln festlegen können.
Gesetzliche Fundstellen
Rechtsquelle: Arbeitszeitgesetz § § 2 ArbZG — Begriffsbestimmungen
"Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Arbeitszeitgesetz § § 4 ArbZG — Ruhepausen
"Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden ... zu unterbrechen."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Arbeitszeitgesetz § § 2 ArbZG — Begriffsbestimmungen
"Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist ... in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Wichtiger rechtlicher Hinweis
Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Die Informationen auf LawAsked stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis. Wenn Sie rechtliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt in Ihrem Rechtsgebiet.
Sie haben eine ähnliche Situation?
Fragen Sie die App „AI Lawyer“ zu Ihrem konkreten Fall.
Verwandte Fragen
- Muss ich für meine Kollegin einspringen, wenn wir uns einen Job teilen?
- Bekomme ich noch mein volles Gehalt oder Zuschüsse, wenn ich in Elternzeit nebenbei arbeite?
- Darf mein Chef mich länger als 10 Stunden arbeiten lassen?
- Darf mein Chef mich ständig über die Zeit hinaus arbeiten lassen?
- Wie viel Geld bekomme ich eigentlich während meines Urlaubs, wenn ich vorher weniger verdient habe?