Wie viel Geld bekomme ich eigentlich während meines Urlaubs, wenn ich vorher weniger verdient habe?
Kurzfassung
Nein, Ihr Arbeitgeber darf die Kurzarbeit nicht zur Kürzung Ihres Urlaubsgeldes nutzen. Ihr Urlaub wird nach Ihrem neuen, höheren Gehalt berechnet, da Gehaltserhöhungen und Kurzarbeit gesetzlich anders behandelt werden.
Die Situation
Hallo, ich brauche mal Hilfe bei einer Sache mit meinem Arbeitgeber hier in Deutschland. Ich arbeite seit über zwei Jahren in einer Fabrik und habe jetzt im August zwei Wochen Urlaub geplant. Das Problem ist, dass ich in den letzten zwei Monaten, also so im Juni und Juli, wegen Kurzarbeit deutlich weniger Geld auf dem Konto hatte als sonst. Normalerweise verdiene ich etwa 2.800 Euro brutto im Monat, aber durch die Kurzarbeit waren es im letzten Monat nur noch 2.100 Euro. Jetzt habe ich totale Angst, dass mein Chef mir für die Urlaubstage auch nur diesen niedrigen Betrag auszahlt und ich am Ende des Monats viel weniger Geld habe, um meine Rechnungen zu bezahlen. Ich habe schon mal vorsichtig bei der Lohnbuchhaltung nachgefragt, aber die meinte nur ganz trocken, dass das eben so berechnet wird, wie ich im letzten Monat verdient habe. Das kann doch nicht sein, oder? Ich meine, ich habe ja nichts für den weniger Verdienst gekonnt. Außerdem habe ich vor drei Wochen eine kleine Gehaltserhöhung bekommen, die jetzt dauerhaft gilt. Wird mein Urlaub jetzt nach dem alten, niedrigen Gehalt oder nach dem neuen, höheren Gehalt berechnet? Und wie wird das mit den Kurzarbeitstagen gehandhabt?
Ausführliche Analyse
Keine Sorge, die Aussage Ihrer Lohnbuchhaltung ist rechtlich nicht haltbar. Das Gesetz schützt Sie davor, dass Ihr Urlaub durch finanzielle Einbußen, die Sie nicht selbst verschuldet haben, weniger wert ist.
Das Urlaubsentgelt – also das Geld, das Sie während Ihres Urlaubs erhalten – berechnet sich normalerweise nach dem Durchschnitt Ihres Verdienstes der letzten dreizehn Wochen vor dem Urlaub[1]. In Ihrem Fall gibt es zwei wichtige Punkte:
Erstens betrifft die Kurzarbeit im Juni und Juli Ihre Berechnung nicht negativ. Das Gesetz besagt: "Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit... eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht"[1]. Das bedeutet, dass die Tage, an denen Sie wegen Kurzarbeit weniger verdient haben, bei der Berechnung einfach ignoriert werden. Man tut so, als hätten Sie Ihr normales Gehalt verdient.
Zweitens wird Ihre neue Gehaltserhöhung berücksichtigt. Wenn Sie eine dauerhafte Erhöhung bekommen, gilt diese Regel: "Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen"[1]. Da Ihre Erhöhung vor drei Wochen erfolgt ist und dauerhaft gilt, muss Ihr Urlaub nach diesem neuen, höheren Betrag abgerechnet werden.
Zusammenfassend: Die niedrigen 2.100 Euro aus der Kurzarbeit dürfen nicht den Durchschnitt drücken, und die neuen, höheren Gehaltsdaten müssen für die Berechnung herangezogen werden. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu diesen bundesrechtlichen Regeln auch Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen existieren können, die eventuell noch günstigere Regelungen für Sie vorsehen.
Gesetzliche Fundstellen
Rechtsquelle: Bundesurlaubsgesetz § § 11 BUrlG — Urlaubsentgelt
"Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Bundesurlaubsgesetz § § 11 BUrlG — Urlaubsentgelt
"Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Wichtiger rechtlicher Hinweis
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