Ist mein Testament ungültig, wenn ich das Original vom Amt zurückhole?
Kurzfassung
Ja, das bloße Abholen des Testaments aus der amtlichen Verwahrung führt dazu, dass Ihr Testament automatisch ungültig wird. Sobald Sie das Dokument persönlich zurückerhalten, gilt die Verfügung als widerrufen.
Die Situation
Ich wohne in Bayern und habe vor etwa drei Jahren, genauer gesagt im Mai 2021, mein Testament bei einem Notar in München offiziell hinterlegen lassen. Damals wollte ich ganz sichergehen, dass alles seine Richtigkeit hat und das Dokument sicher verwahrt ist. Jetzt hat sich meine Lebenssituation aber komplett geändert, weil ich mich mit meiner Familie zerstritten habe und mein Testament eigentlich gar nicht mehr so gelten lassen möchte, wie ich es damals geschrieben habe. Ich war letzte Woche beim Amtsgericht, um nachzufragen, wie ich das Papier wiederbekomme. Die Sachbearbeiterin sagte mir, dass ich das Testament jederzeit persönlich wieder abholen kann. Jetzt habe ich aber totale Panik: Wenn ich das Originaldokument jetzt einfach so aus der amtlichen Verwahrung des Gerichts wieder mit nach Hause nehme, ist das Testament dann automatisch sofort ungültig und damit gelöscht? Ich möchte nämlich nicht, dass meine alten Regelungen nach meinem Tod noch gelten, falls ich nicht schnell genug ein neues schreibe. Ich weiß nur nicht, ob allein der Akt des Zurückholens ausreicht, um die alte Verfügung rechtlich zu vernichten, oder ob ich dafür noch etwas anderes unterschreiben oder dokumentieren muss.
Ausführliche Analyse
In Ihrer Situation bedeutet das Gesetz, dass die bloße Rückgabe des Dokuments ausreicht, um Ihre alten Regelungen zu beenden. Da Sie Ihr Testament im Mai 2021 bei einem Notar in München offiziell hinterlegen ließen, unterliegt es den Regeln für amtlich verwahrte Testamente.
Das Gesetz besagt: "Ein vor einem Notar oder nach § 2249 errichtetes Testament gilt als widerrufen, wenn die in amtliche Verwahrung genommene Urkunde dem Erblasser zurückgegeben wird"[1]. Das bedeutet für Sie: In dem Moment, in dem das Amtsgericht Ihnen das Originaldokument persönlich aushändigt, ist Ihr Testament rechtlich nicht mehr wirksam. Sie müssen dafür nichts weiter unterschreiben oder dokumentieren, um die Ungültigkeit herbeizuführen; die Rückgabe selbst ist der entscheidende Akt.
Die Sachbearbeiterin am Amtsgericht ist sogar verpflichtet, Sie darüber aufzuklären. Es heißt dort: "Die zurückgebende Stelle soll den Erblasser über die in Satz 1 vorgesehene Folge der Rückgabe belehren..."[1]. Das bedeutet, das Amt muss Sie darüber informieren, dass das Testament durch die Rückgabe ungültig wird.
Da Sie befürchten, dass Ihre alten Regelungen nach Ihrem Tod noch gelten könnten, wenn Sie nicht schnell genug ein neues schreiben, ist dies ein wichtiger Punkt: Durch die Rückgabe ist das alte Testament zwar sofort unwirksam, aber es existiert dann kein gültiger Wille mehr für Ihren Nachlass. Wenn Sie also kein neues Testament erstellen, wird Ihr Erbe nach den gesetzlichen Erbfolgeregeln verteilt, statt nach Ihren alten Wünschen. Sie können ein Testament auch jederzeit durch ein neues Testament widerrufen[2] oder durch die Vernichtung der Urkunde, aber die Rückgabe aus der Verwahrung ist der sicherste Weg, um die amtliche Hinterlegung zu beenden.
Bitte beachten Sie, dass ergänzende landesrechtliche Vorschriften oder spezifische Notarordnungen bestehen können.
Gesetzliche Fundstellen
Rechtsquelle: Bürgerliches Gesetzbuch (Erbrecht, §§ 1922–2385) § § 2256 BGB — Widerruf durch Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung
"Ein vor einem Notar oder nach § 2249 errichtetes Testament gilt als widerrufen, wenn die in amtliche Verwahrung genommene Urkunde dem Erblasser zurückgegeben wird."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Bürgerliches Gesetzbuch (Erbrecht, §§ 1922–2385) § § 2253 BGB — Widerruf eines Testaments
"Der Erblasser kann ein Testament sowie eine einzelne in einem Testament enthaltene Verfügung jederzeit widerrufen."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Bürgerliches Gesetzbuch (Erbrecht, §§ 1922–2385) § § 2272 BGB — Rücknahme aus amtlicher Verwahrung
"Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden."Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Wichtiger rechtlicher Hinweis
Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Die Informationen auf LawAsked stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis. Wenn Sie rechtliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt in Ihrem Rechtsgebiet.
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