Darf mein Chef mich wegen meiner Religion bei der Beförderung benachteiligen?
Kurzfassung
Nein, Ihr Chef darf Sie nicht wegen Ihrer Religion benachteiligen. Die Verweigerung einer Beförderung aufgrund Ihrer religiösen Bedürfnisse stellt eine unzulässige Diskriminierung dar.
Die Situation
Ich arbeite jetzt seit fast drei Jahren in einem großen Logistikunternehmen in Wien. Mein Job läuft eigentlich super, ich bin immer pünktlich und meine Leistungen sind top. Letzte Woche gab es endlich die Chance auf die Stelle als Teamleiter, die schon seit zwei Monaten ausgeschrieben war. Das Gehalt wäre von 2.300 Euro auf 2.800 Euro gestiegen. Ich habe mich auch offiziell beworben und ein super Gespräch geführt. Aber dann kam die Absage. Mein Vorgesetzter hat mir unter vier Augen gesagt, dass er sich für einen Kollegen entschieden hat, der 'einfach besser ins Teamgefüge passt'. Als ich vorsichtig nachgefragt habe, meinte er nur, dass es wegen meiner religiösen Praktiken und der Tatsache, dass ich an bestimmten Feiertagen immer frei brauche, schwierig für die Planung wäre. Ich habe schon versucht, das Thema beim Betriebsrat anzusprechen, aber die meinten nur, ich soll erst mal abwarten. Jetzt bin ich total verunsichert. Darf die Firma mich wirklich schlechter behandeln oder mir eine Beförderung verweigern, nur weil meine Religion oder meine religiösen Bedürfnisse die Arbeitsorganisation beeinflussen könnten? Ich fühle mich da echt unfair behandelt und weiß nicht, ob ich da rechtlich etwas machen kann.
Ausführliche Analyse
In Ihrem Fall liegt höchstwahrscheinlich eine rechtlich verbotene Benachteiligung vor. Das österreichische Gleichbehandlungsgesetz schützt Arbeitnehmer davor, aufgrund bestimmter Merkmale schlechter behandelt zu werden als andere Kollegen in vergleichbaren Situationen.
Das Gesetz besagt konkret: "Auf Grund der ... Religion oder Weltanschauung ... darf im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden"[1]. Diskriminierung bedeutet hier, dass Sie aufgrund Ihres Glaubens oder Ihrer religiösen Praktiken (wie den freien Tagen an Feiertagen) bei der Auswahl für die Teamleiter-Stelle übergangen wurden. Da Ihr Vorgesetzter die religiösen Bedürfnisse explizit als Grund für die Absage genannt hat, ist dies eine direkte Benachteiligung.
Diese Schutzvorschriften gelten ausdrücklich für den Bereich der Arbeitswelt[2]. Das bedeutet, dass die Regeln des Gleichbehandlungsgesetzes auf Ihre Situation in dem Logistikunternehmen in Wien anwendbar sind.
Es bleibt jedoch rechtlich zu klären, ob die Arbeitsorganisation tatsächlich so stark beeinträchtigt wäre, dass eine Ausnahme möglich wäre, aber die bloße Unannehmlichkeit der Planung reicht in der Regel nicht aus, um eine religiöse Diskriminierung zu rechtfertigen. Die gesetzlichen Bestimmungen sind hier sehr streng zugunsten des Arbeitnehmers formuliert.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu diesen Bundesgesetzen auch arbeitsrechtliche Verträge oder Betriebsvereinbarungen weitere Regeln enthalten können, die Sie prüfen sollten.
Gesetzliche Fundstellen
Rechtsquelle: Gleichbehandlungsgesetz § Gleichbehandlungsgesetz § 17 — Gleichbehandlungsgebot im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis
"Auf Grund der ... Religion oder Weltanschauung ... darf im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden"Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Rechtsquelle: Gleichbehandlungsgesetz § Gleichbehandlungsgesetz § 16 — Geltungsbereich
"Die Bestimmungen des II. Teiles gelten für den Bereich der Arbeitswelt"Amtlichen Gesetzestext ansehen →
Wichtiger rechtlicher Hinweis
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